FAQ

FAQ (Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen)

Wie sollte ein Urhebernachweis (Fachausdruck: Credit) auf einer Website oder einem Blog korrekterweise aussehen?

Die mittlerweile auch im Deutschen übliche Bezeichnung für den Bild- oder Urhebernachweis ist Credit oder Foto-Credit. Auf diese Weise zeigen Sie, dass Sie das Foto oder die Grafik legal erworben haben. Alle Agenturen verlangen einen Credit. Wo dieser am besten platziert wird, ist aus den AGBs ersichtlich und kann sich von Agentur zu Agentur unterscheiden. Am einfachsten ist es, wenn Sie direkt unter dem jeweiligen Bild die Agentur und im Idealfall auch den Fotografen nennen. Dadurch ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass Sie das Foto legal erworben haben. Bei zusätzlicher Nennung des Fotografen zollen Sie seiner Arbeit zusätzlichen Respekt. Zudem verlangen viele Agenturen dies in ihren AGBs. Mit dieser Vorgehensweise sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Der Bild- bzw. Urhebernachweis kann dann zum Beispiel so aussehen:

Foto: Aviation-Stock oder Fotografenname -  Aviation-Stock

Falls Sie aus Designgründen einen Bildnachweis direkt unter dem Foto nicht wünschen, so können Sie alternativ auch eine Liste mit den gesammelten Bildnachweisen im Impressum führen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie den Urheber direkt im Foto vermerken.

Was sollte ich tun, wenn ich habe eine Berechtigungsanfrage von Aviation-Stock erhalten habe?

Zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen bedanken, falls Sie das in der Berechtigungsanfrage genannte Bildmaterial legal erworben haben. Leider ist dies in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich und einige Leute verwenden Fotos, die Sie in den Weiten des Internets gefunden haben. Dabei wird oftmals vergessen, dass die Erstellung von Fotos Zeit und Geld kostet. Das professionelle Equipment eines Fotografen kann schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Unsere aufwendig produzierten Air-To-Air-Fotos sind ein gutes Beispiel: Neben wochenlanger Vorbereitung, den Flug- und Übernachtungskosten kommen die Gebühren für den Hubschrauber hinzu. Diese betragen je nach Flughafen, Anbieter und Hubschraubergröße mehrere hundert bis weit über 1000 Euro je Flugstunde. Anschließend kommt noch die professionelle Bildbearbeitung und das Hochladen zu den Agenturen dazu. All dies sollte man bei der Verwendung der Bilder bedenken.

Um Ihren Erwerb zu belegen, senden Sie uns bitte eine Rechnung oder einen Lieferschein des erworbenen Bildmaterials als .jpg- oder PDF-Datei zu. Bitte beachten Sie, dass daraus ersichtlich sein sollte, dass es sich um genau jenes Foto handelt, das angefragt wurde. Auf der Rechnung sollte der Name der Bildagentur, das Kaufdatum und Ihr Name bzw. der Name Ihrer Firma vermerkt sein. Wir werden Ihre Angaben prüfen und Sie anschließend benachrichtigen.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Berechtigungsanfrage erhalten habe aber das Bildmaterial unwissend oder wissentlich ohne eine Lizenz zu besitzen kommerziell oder nicht kommerziell genutzt habe?

Wie Sie sich sicherlich denken können, sind wir als Urheber nicht erfreut darüber, wenn man unsere Werke ohne Lizenz nutzt. Wie weiter oben beschrieben, kostet die Produktion von Fotos Geld. Durch die unerlaubte Nutzung entgehen uns Lizenzgebühren und es entsteht somit ein wirtschaftlicher Schaden. Zudem sollten Sie bedenken, dass es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 106 UrhG handelt, die sehr teuer werden oder sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Fotos privat oder kommerziell genutzt haben. Ein Gang zum Anwalt und als letzte Maßnahme vors Gericht kostet auch uns sehr viel Zeit. In der Regel würde eine solche Auseinandersetzung inklusive Anwalts- und Gerichtskosten im hohen vierstelligen Bereich liegen.

Um all dies zu verhindern, kommen wir Ihnen entgegen und bieten Ihnen an, die fehlenden Lizenzen nachträglich zu erwerben („Relizenz“). Auf unserer Website haben wir speziell eine Preiskategorie dafür angelegt. Wird diese Lizenz von Ihnen erworben, so ist von unserer Seite das Thema erledigt. Das bedeutet, dass wir auf eine Weiterleitung des Falles an unsere Anwälte und eine gerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen verzichten. Auch hoffen wir, dass Sie in Zukunft Ihre Fotos auf legalem Wege erwerben und vielleicht sogar Kunde unserer Agentur werden.

Nachdem ich die Berechtigungsanfrage erhalten habe, habe ich das Bild umgehend von der Webseite/Blog/Design/Socialmedia-Seite entfernt, ist es damit erledigt und muss ich somit keine Relizenzierungsgebühr bezahlen?

Nein, auch wenn Sie das Bild entfernt oder gelöscht haben, haben Sie das Foto bereits verwendet und durch die Veröffentlichung kommerziell verwertet. Somit müssen Sie das Foto relizenzieren.

Ich Ignoriere Ihre Berechtigungsanfrage und zahle die Relizenzierung nicht, was passiert dann?

Das ist wohl die schlechteste Idee. Aber natürlich Ihre Entscheidung. Wir würden den Fall dann an https://www.copytrack.com/ , https://lapixa.com/ oder einen unserer Anwälte weitergeben. Dadurch erhöhen sich für Sie natürlich die Kosten und liegen somit nicht bei 295 Euro bzw. 590 Euro sondern im höheren vierstelligen Bereich inklusive Anwaltskosten.

Wie lautet Ihre Bankverbindung?

Bank: Kreissparkasse Ludwigsburg
Konto-Inhaber: Markus Mainka
Kontonummer: 30114746
Bankleitzahl: 60450050
IBAN: DE98 6045 0050 0030 1147 46
BIC: SOLADES1LBG

Ich habe ein Bild auf mehreren Domains genutzt ohne eine entsprechende Lizenz zu haben. Muss ich für jede Domain eine Relizenzierung kaufen?

Ja, Sie müssen für jede Domain eine neue Relizenzierung erwerben.

Gilt die Relizenzierung auch für Print-Produkte?

Ja, die Relizenzierung gilt auch für jeweils ein Print- oder Merchandise-Produkt.

Was ist mit lizenzfrei, Royalty Free bzw. RF genau gemeint?

Mit lizenzfrei oder auch RF (Royalty Free) ist ein Nutzungsverfahren gemeint, mit welchem urheberrechtliche Werke gegen eine einmalig festgelegte Nutzungsgebühr erworben werden können. Es bedeutet, dass ein heruntergeladenes Bild oder eine Vektor-Datei zeitlich unabhängig und uneingeschränkt von der Anzahl der geplanten Verwendungen und Druckauflagen genutzt und verwendet werden kann. Die Nutzungsbedingungen dieser Lizenzierung werden in den entsprechenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Bildagentur festgelegt. Es kann sein, dass der Begriff „lizenzfrei“ durch die deutsche Übersetzung aus dem Englischen „royalty-free“ fehlinterpretiert wird und zur Annahme führt, dass man die Fotos kostenlos nutzen darf. Dies ist jedoch nicht der Fall. Diese Benennung hat sich im Deutschen etabliert und wird von fast allen Agenturen so gebraucht.

Ich habe leider keine Quittung oder Beleg, um die Lizenzierung des Bildmaterials nachzuweisen. Kann ich dann eine Standard-Lizenz kaufen, um das Bildmaterial nachzulizenzieren oder muss ich eine Relizenz kaufen?

Es ist natürlich bedauerlich, dass Sie Ihre Quittung oder den Beleg nicht mehr finden können, jedoch macht es das für uns unmöglich zu überprüfen, ob Sie die benötigte Lizenz zur Veröffentlichung und Nutzung käuflich erworben haben. Es gibt leider auch Bildnutzer, die Bilder einfach unerlaubt als Datei vom Server verwenden und behaupten, Sie hätten diese lizenziert. Daher sind die einzigen Nachweise, die auch gerichtlich verwertbar sind, eine Quittung oder ein Lizenzierungsbeleg. Sie müssen also die Relizenz kaufen und nicht eine Standard-Lizenz.

Was ist mit Royalty Free bzw. RF (lizenzfrei) gemeint?

Royalty Free (lizenzfrei) bedeutet, dass ein heruntergeladenes Bild oder eine Vektor-Datei zeitlich unabhängig und uneingeschränkt von der Anzahl der geplanten Verwendungen und Druckauflagen genutzt und verwendet werden kann. Es kann sein, dass der Begriff „lizenzfrei“ durch die deutsche Übersetzung aus dem Englischen „royalty-free“ fehlinterpretiert wird und zur Annahme führt, dass man die Fotos kostenlos nutzen darf. Dies ist jedoch nicht der Fall. Diese Benennung hat sich im Deutschen etabliert und wird von fast allen Agenturen so gebraucht.

Muss ich den Urheber und die Bildquelle nennen, wenn ich ein Bild von Aviation-Stock verwende?

Bei Bildern im redaktionellen Kontext und deren Formaten, die über ein Impressum verfügen (z.B. Internetpräsenzen, Zeitungen, Magazine, Bücher etc.), muss die Nennung von Urheber und Bildquelle erfolgen. "Redaktionell" ist dabei jede Verwendung von Bildern, die im Zusammenhang mit Berichterstattungen und/oder zur Befriedigung des öffentlichen Informationsinteresses erfolgt.

Eine Nennung in der Form „Foto: Aviation-Stock“ oder „Fotografenname -  Aviation-Stock" im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis ist ausreichend, so dass Sie Ihr Layout mit diesen Infos nicht belasten müssen.

Bei Flyern, Werbeplakaten, Werbeanzeigen, Bannern etc. besteht keine Pflicht zur Urhebernennung, diese werden jedoch unserseits begrüßt.

Sie können die Angaben aber auch direkt auf dem Bild platzieren bzw. auf einer Webseite sogar einen Link zur Aviation-Stock-Seite einbinden z.B. im Impressum.

Darf ich ein Bild, das ich bei Aviation-Stock erworben habe, weiterverkaufen?

Die Lizenzen von Aviation-Stock erlauben nicht den Weiterverkauf eines Bildes oder Vektor Datei sowie die Übertragung von Nutzungsrechten. Lizenzierungen die von Agenturen, Webdesignern und Grafikern bzw. Illustratoren im Auftrag von Kunden vorgenommen werden, berechtigen nicht zur Übertragung von Nutzungsrechten der Bilder oder Vektoren selbst. Das gestaltete Endprodukt wird dem Kunden bereitgestellt, der dadurch zwar Nutzungsrechte am Endprodukt als Herstellungsergebnis, nicht aber an dem Bild selbst erhält. Möchte der Kunde anschließend die Bilder und Vektoren weiter nutzen, muss er eine weitere Lizenzierung vornehmen.

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